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Der Reitschüler bzw. Besucher betritt das Gelände des Reitverein Gleißenfeld, nutzt dessen Einrichtungen, tätigt den Umgang mit den Tieren und nimmt am Reitunterricht, Ponyreiten, sowie allen weiteren Veranstaltungen der Reitschule im weitesten Sinne, seien es reiterlicher und bzw. oder nichtreiterlicher Natur, auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Pferde und Ponys Fluchttiere sind und auch das ruhigste Pferd bzw. Pony aus unersichtlichen Gründen scheuen oder widersetzlich sein kann. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

Das Tragen eines Helmes beim Reiten ist Pflicht.

Eltern haften für Ihre Kinder!

Leider ist es nicht möglich, Hunde auf das Gelände des RV Gleißenfeld mitzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des RV Gleißenfeld (Inhaber: Julia Glavanovics)

Allgemeines:

  • Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen und Stallungen, der Umgang mit den Pferden und das Reiten erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten in der Reithalle, dem Außenviereck und dem Roundpen, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Reitverein Gleißenfeld verantwortlich zeichnet.
  • Das Rauchen ist am gesamten Gelände des RV Gleißenfeld untersagt, außer beim gekennzeichneten Platz im Innenhof.
  • Der Reitbetrieb übernimmt weder für mitgebracht Haustiere und Gegenstände noch für Personen, insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Unaufmerksamkeit, Diebstahl oder sonstiges entstehen.
  • Der Reitsport und der Umgang mit Pferden beinhaltet Risiken und Gefahren, wie zum Beispiel einen Biss, einen Huftritt oder Stürze, die oft weder vorhersehbar noch vermeidbar sind.
  • Unsere Schulpferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet, aber auch wenn unsere erfahrenen Reitlehrerinnen Vorsicht und Sorgfalt walten lassen, kann es dennoch zu Verletzungen der Reitschüler oder Einschränkungen durch Schmerzen (z.B. Muskelkater) kommen.
  • Reiten ist mit Schmutz verbunden, also empfiehlt es sich, nicht im besten Gewand zu kommen. Wir lehnen jegliche Haftung für verschmutzte Kleidung ab.
  • Personen mit Neigungen zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare Allergien auslösen können.
  • Der Reitunterricht ist für die jeweiligen Fähigkeiten der Reitschüler abgestimmt, die Pferde und Ponys sind aufgrund der Herdenhaltung ruhig und ausgeglichen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es sich dennoch um Fluchttiere handelt, die nicht in jeder Situation berechenbar sind.
  • Die Kinder werden beaufsichtigt und mit Sorgfalt unterrichtet, der Reitunterricht wird auch von Personen abgehalten, die über keine von der FENA oder FEI anerkannte Ausbildung verfügen. Die Kinder werden nur während der Reitstunde beaufsichtigt.
  • Während des Reitunterrichts haben die Reitlehrerinnen Weisungsbefugnis. Sollte sich der Reitschüler nicht daranhalten, so kann das Reiten untersagt werden.
  • Bei Gelände- und Ausritten ist eine sachgemäße Behandlung der Pferde erforderlich.
  • Eine Reitstunde hat 60 Minuten. Davon sind zu Beginn etwa 10 Minuten für Pferdepflege, Satteln und Auftrensen bestimmt. Die eigentliche Reitstunde dauert 45 Minuten. Anschließend werden etwa 5 Minuten für das Absatteln und die Versorgung der Pferde benötigt.
  • Der Reitbetrieb kann sich aufgrund der personellen Ressourcen nur in dieser Zeit mit dem Kind beschäftigen. Vor und nach der Reitstunde müssen die Kinder von den Eltern bzw. Erwachsenen beaufsichtigt werden, welche auch die Verantwortung tragen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verdacht auf Alkoholisierung und/oder Beeinträchtigung durch die Einnahme von bewusstseinsveränderten Substanzen, kein Reitunterricht der betreffenden Person erfolgen kann und die gebuchte Reiteinheit verrechnet wird.
  • Zur Ausrüstung eines jeden Reiters gehört eine lange Hose und geschlossene Schuhe sowie ein gut sitzender Reithelm. Das Tragen des Reithelmes beim Reiten ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vorgeschrieben und für Erwachsene empfohlen. Ohne Reithelm wird Kindern und Jugendlichen kein Unterricht erteilt. Reithelme werden von uns verborgt, diese entsprechen aber nicht den derzeit geltenden Sicherheitsvorschriften und Normen. Es wird empfohlen, sich selbst mit entsprechender Sicherheitsausstattung auszurüsten.
  • Die Pferde bzw. Ponys werden nur beim Nachsatteln und nach der Arbeit mit Leckerlis gefüttert.
  • Maximalgewicht für unsere Reitschüler ist 85kg.
  • Hunde sind am Grund des RV Gleißenfeld nicht erlaubt.
  • Eltern haften für Ihre Kinder.

Allgemeines zu Reitunterricht, Zehnerblöcken und Reitcamps:

  • Sollte ein Reitschüler einmal nicht am Reitunterricht teilnehmen können, teilen Sie uns dieses bitte umgehend mit, damit die Reitlehrerinnen und die Gruppe nicht auf denjenigen warten. Es wird auch gebeten, diese bis 20 Uhr des Vortages abzusagen. Für nicht zeitgerecht abgesagte Reitstunden ist der volle Preis zu bezahlen.
  • Zehnerblöcke sind ab Kaufdatum 1 Jahr gültig.
  • Zehnerblöcke können auch nicht, wenn angefangen, an jemand anderen verkauft oder verschenkt werden. Wir bitten diesen abzureiten. Sollte jedoch ein Abreiten nicht möglich sein, werden Reststunden als Spende an die Pferde angesehen.
  • Angefangene Zehnerblöcke werden nicht rückerstattet.
  • Zur Anmeldung zum Reitcamp ist eine Anzahlung zu bezahlen. Dieser Betrag wird bei Nichtteilnahme als Unkostenbeitrag einbehalten, also nicht rückerstattet.

Haftungsausschluss:

  • Der RV Gleißenfeld übernimmt keine Haftung für Körperverletzungen und Sachschäden, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.
  • Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen und unsere Pferde sind als Schulpferde versichert. Eine spezielle Unfallversicherung besteht nicht. Eine private Unfallversicherung wäre zu empfehlen.
  • Für Schäden, die Reitschüler oder deren Begleitung im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Ausritten, im Stall oder auf dem sonstigen Anwesen des RV Gleißenfeld erleiden, haftet der RV Gleißenfeld nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind. Darüber hinaus tritt eine Haftung nur bei grobem Verschulden ein.
  • Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitschüler oder dessen Begleitung unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder denen er zu Dienstleitungen verpflichtet ist.

Veröffentlichung von Fotomaterial:

  • Um unsere Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu halten, möchten wir gerne mit Hilfe von Fotos und Videos unsere Arbeit präsentieren. Dabei ist es auch möglich, dass Bilder Ihres Kindes (ohne Namensnennung) auf der Homepage, Im Vereinsflyer, in einem Zeitungsartikel oder sonstigen Social-Media-Seiten abgebildet werden. Hiermit geben Sie dem Inhaber des RV Gleißenfeld, Frau Julia Glavanovics, Ihr Einverständnis für die Verwendung des Materials für oben genannte Zwecke ein.